Titel BMW Unterberger

72. RUND UM 2023

Ergänzung 1 zur Ausschreibung 72. RUND UM 2023

4.2 Klassen der Startgruppe 1: Yardstickgruppe 0 beinhaltet Boote mit der YSZ kleiner gleich 79. Der weitere Text bleibt unverändert.

4.5: Eine Klasse kommt zustande, wenn bis zum 26.05.2023 mindestens 5 Boote gemeldet sind. Boote mit einem gültigen Messbrief müssen in ihrer jeweiligen Klasse gemeldet werden. Bei Nichterreichen der Meldezahl kann die Wettfahrtleitung die betroffenen Boote in eine Ausgleichsklasse einstufen oder eine andere Regelung treffen.

12.4 Lichterführung

In der Zeit von 21:30 bis 05:30, sowie bei unsichtigem Wetter sind folgende Lichter zu führen:

Startgruppe 1

Lichterführung (mit Rot/Grün) wie in der Bodenseeschifffahrtsordnung festgelegt. Navigationslichter müssen am Bug und am Heck angebracht sein.

Katamarane müssen die rot-grünen Navigationslichter am Gennakerbaum führen.
Zusätzlich ist ein gewöhnliches Licht, „Toplicht“, (Sichtweite 2 km) gemäß BSO zur Vorsegelbeleuchtung erforderlich.

Startgruppe 2 und 3

Weißes gewöhnliches Rundumlicht (Sichtweite mindestens 2 km) im Masttopp gemäß Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO), welches von allen Seiten und unter allen Bedingungen ununterbrochen sichtbar ist. Zusätzlich ist ein gewöhnliches Licht, „Toplicht“, (Sichtweite 2 km) gemäß BSO zur Vorsegelbeleuchtung erforderlich.

13.4 Teilnehmer können generell aufgefordert werden, während der Veranstaltung für Interviews zur Verfügung zu stehen. Die ersten drei Boote der Startgruppe 1 nach gesegelter Zeit müssen im LSC Hafen anlegen. Die Teilnehmer müssen für Interviews zur Verfügung stehen. 

14.1 Anträge auf eine Anhörung (Protest und Anträge auf Wiedergutmachung) sind schriftlich innerhalb der Protestfrist mit einem Protestformular einzureichen, welches im Regattabüro erhältlich ist. Ist das Einreichen im Regattabüro nicht möglich, können Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung auch formlos per E-Mail an das Wettfahrtkomitee gesandt werden. RUNDUM@lsc.de. Die Protestfrist muss eingehalten werden, die E-Mail muss die erforderlichen Informationen zur Durchführung einer Anhörung enthalten.