Titel BMW Unterberger

73. RUND UM 2024

Ausschreibung 2024

1. Veranstalter

Lindauer Segler-Club e. V. Segelhafen 3 D-88131 Lindau

2. Regeln

Die Wettfahrt unterliegt folgenden Regeln:

2.1 Wettfahrtregeln Segeln 2021-2024 (World Sailing)

2.2 Klassenvorschriften der jeweils startenden Klassen

2.4 Ausschreibung RUND UM 2024

2.5 Segelanweisung RUND UM 2024

2.6 Bodenseeschifffahrtsordnung

2.7 Änderungen der Wettfahrtregel 51. Weitere Änderungen können in der Segelanweisung erfolgen.

3. Veranstaltungsort und Regattabahnen

3.1 Veranstaltungsort ist D-88131 Lindau.

3.2 Das Regattabüro ist im Kleinen Clubhaus des Lindauer Segler-Clubs auf der Mole im Segelhafen.

3.3 Das Regattagebiet ist der Bodensee zwischen Lindau und Überlingen.

3.4 Regattabahn Startgruppe 0, Startgruppe 1, Startgruppe 2: Lindau-Romanshorn-Eichhorn-Überlingen-

Lindau.

3.5 Regattabahn Startgruppe 3: Lindau-Romanshorn-Eichhorn-Lindau.

4. Teilnahmeberechtigte Boote und Startgruppen

4.1 Bootsgröße

Die Voraussetzung zur Teilnahme an der RUND UM ist eine Mindestbootsgröße mit einer Rumpflänge

von 6,50 Meter. In Ausnahmefällen können auf Antrag auch Boote mit geringerer Rumpflänge

zugelassen werden, wenn das Boot einer entsprechenden Sicherheitskategorie entspricht.

4.2 Klassen der Startgruppe 0

• Classe Libera

• Einrumpfboote mit Foils

• Mehrrumpfboote Yardstick YSZ kleiner gleich 85

• Trapezboote über 10 Meter

4.2 Klassen der Startgruppe 1 (Blaues Band der Startgruppe 1)

Kennzeichen: Zahlenwimpel 1 am Achterstag

• Esse 850

• ORC 1

• Unvermessene Boote über 11 Meter

• Yardstick-Gruppe 0 YSZ kleiner gleich 85

• Weitere Klassen auf Antrag ihrer Klassenvereinigung

4.3 Klassen der Startgruppe 2 (Blaues Band der Startgruppe 2)

Kennzeichen: Zahlenwimpel 2 am Achterstag

• 75 qm Nationale Kreuzer

• 45 qm Nationale Kreuzer

• 8mR-Yachten

• 6mR-Yachten

• 30 qm Schärenkreuzer Rennversion

• Aphrodite 101

• Avance 36

• Bavaria 35 match

• Bavaria 40 S

• Dynamic 35

• J70

• J80

• Mehrrumpfboote YSZ größer gleich 86

• ORC 2

• ORC Sportboote

• Rommel 33

• Seascape 27

• Unvermessene Boote unter 11 Meter

• X 99

• Yardstick-Gruppe 2 YSZ 86 – 91

• Yardstick-Gruppe 3 YSZ 92 – 96

• Weitere Klassen auf Antrag ihrer Klassenvereinigung

4.4 Klassen der Startgruppe 3 (Blaues Band der Startgruppe 3)

Kennzeichen: Zahlenwimpel 3 am Achterstag

• Duetta 94

• First 27.7

• H-Boote

• Int. 806

• Lacustre

• Nordische Folkeboote

• Shark 24

• Varianta

• Yardstick-Gruppe 4 YSZ 097 – 102

• Yardstick-Gruppe 5 YSZ 103 – 106

• Yardstick-Gruppe 6 YSZ 107 – 110

• Yardstick-Gruppe 7 YSZ größer 110

• Weitere Klassen auf Antrag ihrer Klassenvereinigung

4.5 Eine Klasse kommt zustande, wenn bis zum 17.05.2024 mindestens 5 Boote gemeldet sind. Boote

mit einem gültigen Messbrief müssen in ihrer jeweiligen Klasse gemeldet werden. Bei Nichterreichen

der Meldezahl kann die Wettfahrtleitung die betroffenen Boote in eine Ausgleichsklasse einstufen oder

eine andere Regelung treffen.

4.6 Es gilt die Bodensee-Yardsticktabelle 2024, siehe www.bsvb.info. Bei der Einteilung der Yardstick-

Gruppen kann die Wettfahrtleitung abhängig von der Anzahl der Meldungen Änderungen in der

Klasseneinteilung vornehmen. Hinweis: Änderungen der Segel/Segelgröße gegenüber der zugrunde

gelegten Yardstickzahl ist nicht gestattet. Ein absichtlicher Verstoß gegen diese Yardstick Klassenregel ist

eine Verletzung der Regel 2 (faires Segeln) und kann weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.

4.7 Boote, die in einer Klasse starten und gleichzeitig um den Wanderpreis schnellste Yacht berechnet

nach Yardstick segeln möchten, müssen ihre Yardstickzahl bei der Meldung angeben. Diese Boote

müssen der vergebenen Yardstickzahl entsprechen. Mehrrumpfboote werden für diese Wertung nicht

herangezogen.

4.8 Mit Ausnahme der unvermessenen Boote und der Boote nach Yardstick müssen alle Boote gültige

Messbriefe bereithalten.

5. Anzahl der Wettfahrten

Eine Wettfahrt.

6. Zeitplan

6.1 Start Startgruppe 0 und Startgruppe 1: Freitag, 31. Mai 2024 um 16:00 Uhr vor Lindau

6.2 Start Startgruppe 2: Freitag, 31. Mai 2024 um 16:15 Uhr vor Lindau

6.3 Start Startgruppe 3: Freitag, 31. Mai 2024 um 16:30 Uhr vor Lindau

6.4 Zeitlimit: Die Regatta endet am Samstag, 1. Juni 2024 um 18:00 Uhr.

7. Meldungen

7.1 Meldungen sind nur über Manage2sail möglich.

Die Meldeseite ist freigeschaltet vom 01.03.2024 bis 31.05.2024 14:00 Uhr.

Hinweis: im Feld Notiz im Meldeportal bitte Zulassungsnummer und gewünschte Klassenwertung

eintragen!

7.2 Meldestelle:

Petra Guinand, Hochbucher Weg 63, D-88131 Lindau, Tel. +49 (0) 83 82 – 44 21

8. Meldegeld

Eine im Meldesystem registrierte Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes.

8.1 Meldegeld Staffelung

Startgruppen 0, Startgruppe 1, Startgruppe 2

€ 150 bis 01.05.2024

€ 180 bis 26.05.2024

€ 250 bis 31.05.2024, 14:00 Uhr

Startgruppe 3

€ 120 bis 01.05.2024

€ 150 bis 26.05.2024

€ 200 bis 31.05.2024, 14:00 Uhr

8.2 Meldegelder werden nicht rückerstattet.

8.3 Bezahlung des Meldegeldes

Nur per Paypal via Manage2sail oder Überweisung.

Zahlungsempfänger: Lindauer Segler-Club

Verwendungszweck: RUND UM 2024, Bootsname/Segelnummer

Bank: Sparkasse Schwaben/Bodensee

IBAN: DE78 7315 0000 0010 5844 80

BIC: BYLADEM1MLM

In der Meldeliste auf Manage2Sail werden nur gültige und bezahlte Meldungen angezeigt.

9. Teilnehmerregistrierung und Ausgabe von Startnummern und Tracker

9.1 Mit dem Abholen der Startnummer bestätigt der Schiffsführer die Teilnahme an der Regatta und

erklärt sich mit dem Punkt 18 (Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel) der

Ausschreibung einverstanden. Sollte die Teilnahme an der Regatta doch nicht erfolgen, so ist die

Regattaleitung umgehend zu informieren. Boote, die bis Freitag den 31.05.2024 16:00 Uhr ihre

Startnummer nicht abgeholt haben, werden als DNC gewertet.

9.2 Die Ausgabe der Startnummern und der Tracker ist im Kleinen Clubhaus auf der Mole zu folgenden

Zeiten:

Donnerstag, 30.05.2024 12:00 – 19:00 Uhr

Freitag, 31.05.2024 10:00 – 16:00 Uhr

Ausschreibung und Segelanweisung sind nur unter Manage2Sail erhältlich.

10. Kennzeichnung und Werbung

10.1 Jedes Boot muss die in seiner Meldung angegebene Segelnummer führen.

10.2 Jedes Boot der Startgruppen 1, 2 und 3 muss den für seine Startgruppe vorgeschriebenen

Zahlenwimpel führen. Startgruppe 0 führt keinen Zahlenwimpel.

10.3 Die bei der Teilnehmerregistrierung ausgehändigte Startnummer ist am Bug beidseitig gut sichtbar

auf einen trockenen Rumpf aufzukleben.

10.4 Boote sind verpflichtet, vom Veranstalter gestellte Werbung zu zeigen.

11. Tracker

11.1 Jedes teilnehmende Boot wird bei der Registrierung mit einem Tracker ausgestattet. Der Tracker ist

am Mast in Höhe Grossbaum sicher zu befestigen.

11.2 Der Tracker überträgt die Positionsdaten des Bootes an das Wettfahrtkomitee. Die Daten werden

verwendet zur Dokumentation der gesegelten Bahn, gegebenenfalls zur Zeitnahme bei einer Wertung

auf der Bahn und zur Übertragung der Bootsposition auf die Veranstaltungshomepage des LSC.

11.3 Die Strafe für die Nichtbeachtung dieser Regel der Ausschreibung liegt im Ermessen des

Protestkomitees und kann auch weniger als eine Disqualifikation betragen. Informationen aus der

Übertragung der getrackten Positionen werden als frei zugänglich für alle Boote betrachtet und

verstoßen nicht gegen die WR 41.

11.4 Nach der Regatta muss der Tracker dem Veranstalter bis Sonntag,02.06.2024 20:00 Uhr

zurückgegeben werden. Nicht zurückgegebene Tracker werden dem Teilnehmer mit € 180 in Rechnung

gestellt.

12. Sicherheitsvorschriften

Die RUND UM stellt als Nachtregatta besondere Anforderungen an die Seemannschaft der Crew.

Jeder teilnehmende Skipper ist über die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen hinaus allein selbst

verantwortlich für die Sicherheit von Schiff und Mannschaft. Die Wettfahrtleitung behält sich vor,

jederzeit durch sie selbst oder öffentliche Organe, die Sicherheitsausrüstung des Bootes und der Crew

zu überprüfen. Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften führen zu einem Protest gegen das

entsprechende Boot.

12.1 Die Mindestbesatzung beträgt 3 Personen. Das Mindestalter für Teilnehmer ist das vollendete 14.

Lebensjahr.

12.2 Schwimmwestenzwang bei Starkwind- und Sturmwarnung. Signalisiert durch das Aufleuchten der

Starkwindwarnung (40 Blitze/min) oder der Sturmwarnung (90 Blitze/min) der Sturmwarnleuchten am

Ufer.

12.3 Von Freitag, 31.05.2024 21:30 Uhr bis Samstag, 01.06.2024 05:30 Uhr gilt:

• Schwimmwestenzwang

• Tragen von Kleidung mit Reflexstreifen.

• Tragen eines Notblitzes.

12.4 Lichterführung:

In der Zeit von 21:30 bis 05:30 sowie bei unsichtigem Wetter sind folgende Lichter zu führen:

Startgruppe 0 und Startgruppe 1:

Lichterführung (mit Rot/Grün) wie in der Bodenseeschifffahrtsordnung festgelegt. Navigationslichter

müssen am Bug und am Heck angebracht sein.

Zusätzlich ist ein gewöhnliches Licht, „Toplicht“, (Sichtweite 2 km) gemäß BSO zur Vorsegelbeleuchtung

erforderlich.

Katamarane müssen die rot-grünen Navigationslichter am Gennakerbaum führen.

Zusätzlich ist ein gewöhnliches Licht, „Toplicht“, (Sichtweite 2 km) gemäß BSO zur Vorsegelbeleuchtung

erforderlich.

Startgruppe 2 und Startgruppe 3:

Weißes gewöhnliches Rundumlicht (Sichtweite mindestens 2 km) im Masttopp gemäß

Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO), welches von allen Seiten und unter allen Bedingungen

ununterbrochen sichtbar ist. Zusätzlich ist ein gewöhnliches Licht, „Toplicht“, (Sichtweite 2 km) gemäß

BSO zur Vorsegelbeleuchtung erforderlich.

12.5 Boote, deren vorgeschriebene Lichterführung ausfällt, müssen unverzüglich die Wettfahrt aufgeben

und unter Beachtung bestmöglicher Seemannschaft den nächstgelegenen Hafen anlaufen.

12.6 Boote, die ohne die vorgeschriebene Lichterführung angetroffen werden, müssen der

Wettfahrtleitung gemeldet werden. Zudem kann gegen diesen Verstoß von Teilnehmern ein Protest

einreicht werden.

12.7 Ergänzende Sicherheitsvorschriften für Trapezyachten und Mehrrumpfboote der Startgruppe 0:

• Schwimmwestenzwang während der gesamten Wettfahrt.

• Jede Person im Trapez muss während der Wettfahrt direkten Kontakt mit ihrem Boot haben.

• 1 schwimmfähige Notleuchte

• Zusätzlich muss jedes Crewmitglied bei sich tragen: 1 grünen Cyalume light stick, 1 Signalpfeife,

1 Messer

• Jedes Boot muss während der Wettfahrt von einem rettungstauglichen Motorboot begleitet

werden. Dieses muss sich dabei immer so nahe wie vernünftigerweise möglich hinter dem Heck

des zu begleitenden Boots halten. Das Motorboot muss jederzeit dem zu begleitenden Boot

folgen können. Das Motorboot muss mindestens mit zwei erfahrenen Bootsführern besetzt sein

und geeignete Rettungsausrüstung mitführen. Das Motorboot muss über einen

Suchscheinwerfer verfügen. Das Motorboot muss ausreichend Platz zur Sicherung der gesamten

Besatzung des zu begleitenden Segelbootes haben.

Die Begleitboote der Startgruppe 0 müssen in Manage2Sail als Mitgliedertyp ‚Trainer‘ gemeldet

werden.

13. Urheber- und Bildrechte

13.1 Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos

und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters

verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale

Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem

Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde.

13.2 Teilnehmer können verpflichtet werden, Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme an Bord

zu montieren. Die Ausrüstung wird vom Veranstalter gestellt.

13.4 Teilnehmer können generell aufgefordert werden, während der Veranstaltung für

Interviews zur Verfügung zu stehen. Die ersten drei Boote der Startgruppe 0 nach gesegelter

Zeit müssen im LSC-Hafen anlegen. Die Teilnehmer müssen für Interviews zur Verfügung

stehen.

14. Anhörungen und Strafen

14.1 Anträge auf eine Anhörung (Protest und Anträge auf Wiedergutmachung) sind schriftlich innerhalb

der Protestfrist mit einem Protestformular einzureichen, welches im Regattabüro erhältlich ist. Ist das

Einreichen im Regattabüro nicht möglich, können Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung auch

formlos per E-Mail an das Wettfahrtkomitee gesandt werden: rundum@lsc.de. Die Protestfrist muss

eingehalten werden, die E-Mail muss die erforderlichen Informationen zur Durchführung einer

Anhörung enthalten.

14.2 Wenn keine andere Strafe dafür vorgesehen ist, kann die Jury für Regelverletzungen Strafen

vergeben, die weniger als eine Disqualifikation sind, wenn sie entscheidet, dass die Regelverletzung

keinen signifikanten Einfluss auf das Ergebnis oder die Sicherheit der Wettfahrt hatte. Dieses gilt nicht

für Regeln von Teil 2 und Regel 31 der Wettfahrtregeln Segeln.

15. Wertungssystem

15.1 Klassenwertung.

• ORC-Boote nach berechneter Zeit.

• Classe Libera und Trapezboote, Mehrrumpfboote und Yardstick-Gruppen nach berechneter Zeit

gemäß Bodensee-Yardstick-Tabelle 2024 neueste Fassung (www.bsvb.info).

• alle anderen Boote nach gesegelter Zeit.

15.2 Gesamtwertung nach gesegelter Zeit je Startgruppe.

15.3 Gesamtwertung zusätzlich zur Wertung in anderen Klassen aller Boote mit einer gültigen

Yardstickzahl nach berechneter Zeit, gemäß Bodensee-Yardstick-Tabelle 2024 neueste Fassung

(www.bsvb.info)

16. Preisverteilung und Preise

Preisverteilung am Samstag, 01.06.2024 im Rahmen der Seglerparty ab 20:00 Uhr auf der Aktionsbühne

im RUND UM Seglergarten am Segelhafen.

16.1 Blaues Band für das jeweils schnellste Boot der Startgruppen 0, 1, 2 und 3 nach gesegelter Zeit.

16.2 Pokale für die zweit- und drittplatzierten der Startgruppen 0, 1, 2 und 3 nach gesegelter Zeit.

16.3 Sonderpreis der „Bayerische Löwe“ für das schnellste Boot aller Startgruppen der großen Bahn.

Gestiftet durch den Bayerischen Ministerpräsidenten und gefertigt in der Porzellanmanufaktur Nymphenburg.

16.4 Wanderpreis für das schnellste Boot aller Startgruppen der großen Bahn.

Gestiftet von der Spielbank Lindau.

16.5 Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot nach gesegelter Zeit der Startgruppe 1.

Gestiftet von der Stadt Lindau.

16.6 Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot der Startgruppe 2.

Gestiftet von der Firma Musto.

16.7 Wanderpreis für das schnellste Einrumpfboot der Startgruppe 3.

Gestiftet von der Stadt Lindau

16.8 Wanderpreis für die schnellste Holz-Yacht jünger als 25 Jahre aller Startgruppen der großen Bahn.

Gestiftet von der Familie Binz.

16.9 Wanderpreis für das schnellste Boot der ORC-Klassen nach berechneter Zeit.

Gestiftet von Sven Akermann.

16.10 Wanderpreis Silber-Pokal

Yardstickwertung für die schnellste Einrumpf-Yacht der Startgruppe 1 und 2 nach berechneter Zeit. Wird

die Bahn der Startgruppe 2 abgekürzt, wird der Preis in der Startgruppe 2 vergeben.

Gestiftet von Sailing Media.

16.11 Wanderpreis Salone No4

Yardstickwertung für die schnellste Einrumpf-Yacht der Startgruppe 3 nach berechneter Zeit.

Gestiftet von Salone No4.

16.12 Erinnerungspreise für jedes Boot.

16.13 Preisverteilung am Samstag, 01.06.2024, ab 20:00 Uhr im RUND UM Seglergarten am Segelhafen.

16.14 Preise, welche auf der Siegerehrung nicht abgeholt werden, fallen zurück an den Veranstalter.

17. Veranstaltungen

17.1 Wetter-Information am Freitag, 31.05.2024 um 12:00 Uhr und 13:00 Uhr im RUND UM

Seglergarten am Segelhafen.

17.2 Während der Wettfahrt ausführliche Berichte über den Regattaverlauf im RUND UM Seglergarten.

17.3 Seglerparty am Samstag, 01.06.2024 im RUND UM Seglergarten am Segelhafen.

18. Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er bernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das

Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lindau (B)

19. Haftpflichtversicherung

Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die

mindestens Schäden im Wert von € 5 Millionen deckt.

20. Unterkunft

Wir bitten, Zimmerbestellungen selbst vorzunehmen unter LTK – Lindauer Tourismus und Kongress GmbH

Alfred-Nobel-Platz 1 88131 Lindau
Telefon: +49 (0) 8382 / 26 00-30
E-Mail: info@lindau-tourismus.de

21. Weitere Informationen

Kranbenutzung: Es stehen Krananlagen beim Segelhafen Lindau und im Hafen Lindau-Zech nach

Absprache zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf mit dem Kranführer unter Tel. +49(0)171 836 162 9 (Segelhafen Lindau) oder Herrn Albert Steng +49(0)178 32 39 57 (Hafen Lindau-Zech) in Verbindung.

Liegeplätze im Hafen des LSC und im BSB-Hafen Lindau.

Parkplätze: Keine Parkplatzreservierungen möglich, nutzen Sie ggf. das Parkleitsystem der Stadt Lindau.

Öffentliche Parkplätze sind kostenpflichtig.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter:

Lindauer Segler-Club e.V. Segelhafen 3
D-88131 Lindau
www.lsc.de
E-Mail: rundum@lsc.de

Lindauer Segler-Club e.V.
Martin Niederkrüger, 1. Vorsitzender LSC
Hans-Joachim Holz, Koordinator RUND UM
Stephan Frank, Wettfahrtleiter